Infos aus Bassersdorf

Gebührenordnung / Vereinsunterstützungsreglement

Es ist ein Anliegen des Gemeinderates, Transparenz in die Vereinsunterstützung zu bringen. Ab dem 1. Januar 2005 werden zudem auf den gemeindeeigenen Infrastrukturen Gebühren erhoben. Um diese neu entstehenden Kosten nicht alleine auf die Vereine abzuwälzen, ist im Auftrag des Gemeinderates eine Arbeitsgruppe seit über einem Jahr damit beschäftigt, ein entsprechendes Vereinsunterstützungsreglement (VUR) auszuarbeiten. In dieser Arbeitsgruppe haben unter anderem acht Vereinsvertreter Einsitz, welche nun alle weiteren ortsansässigen Vereine über den Inhalt dieses Reglements und dessen Inkraftsetzung informieren möchten. 

Für unseren Verein bedeutet dies kurz:

Der efb benutzt keine gemeindeeigene Infrastruktur, daher müssen wir auch keine Benutzungsgebühren entrichten.
Der efb ist alleiniger Nutzer der entsprechenden Infrastruktur.
Die Gemeinde geht somit davon aus, dass die Vereinsstruktur so ausgelegt ist, dass diese Kosten selbst getragen werden.

Deshalb sind wir in der Kategorie B eingereiht und bekommen keine Grundentschädigung ausbezahlt.

Allerdings haben wir Anrecht auf die Entschädigung für Jugendförderung, welche wir bei der Gemeinde beantragen können. Dies würde für uns eine Entschädigung von CHF 100.-- pro Jugendlichen/Jahr bedeuten.

 
 
glow.das Glattal